Steuererklärung Frist Diese Abgabefristen für die Steuerjahre 2022 und 2023 gelten
Das Ende der Abgabefrist für die Steuererklärung für das vergangene Jahres steht vor der Tür. Wann die Erklärung für 2022 und 2023 abgegeben werden muss. Ein Überblick.
Jährlich muss die Steuererklärung für das vergangene Steuerjahr beim Finanzamt eingereicht werden. Während die Fristen für die Abgabe der Erklärung sich seit 2019 regelmäßig verschoben haben, ist nun angedacht, zu den gewöhnlichen Terminen zurückzukehren. Wir geben Ihnen eine kompakte Übersicht, was jetzt hinsichtlich der Abgabefristen gilt.
Diese Fristen gelten für die Einkommensteuerklärung der Steuerjahre 2022 und 2023
Wer muss eine Steuerklärung abgeben?
Die normale Abgabefrist zur Steuererklärung betrifft nur diejenigen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Dies sind Bürger mit einem individuellen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, Verheiratete mit einer Kombination der Steuerklassen 3 und 5 oder 4 mit Faktor sowie Steuerklasse 6 bei einem Partner. Eine Steuererklärung müssen außerdem Bürger abgeben, die im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld) erhalten haben, neben dem Arbeitslohn Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro haben (zum Beispiel aus Mieteinnahmen) oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Erhält man Provisionen für Vermittlungsgeschäfte, sind sogar nur 256 Euro an steuerfreien Einkünften im Jahr möglich, ohne dass man zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet wird. Das Gleiche gilt für die Vermietung und Verleih von beweglichen Gegenständen. Zum Beispiel, wenn Steuerpflichtige ein Auto kostenpflichtig einer anderen Person überlassen. In diesem Fall ist ebenfalls eine Steuererklärung einzureichen. Bei den weiteren Einkünften kommt es auf die aktuell geltenden Freigrenzen an.
Grundsätzlich können Steuerpflichtige sich entscheiden, ob Sie Ihre Einkommensteuererklärung selbst vornehmen oder durch einen Steuerberater erledigen lassen möchten. Je nachdem, welchen Weg Sie wählen, gelten auch unterschiedliche Fristen.
Bis wann muss ich die Steuererklärung 2022 und 2023 abgeben?
Möchten Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 selbst erstellen, ist dafür bis zum 30. September 2023 Zeit. Da der 30. September auf ein Wochenende fällt, verschiebt sich das Zeitfenster für die Abgabe der Einkommensteuererklärung auf den nächsten Werktag. Realistisch gesehen ist daher bis zum Montag, den 2. Oktober 2023, Zeit.
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Für die Steuererklärung 2023 läuft die Frist am 31. August 2024 aus. Auch dieser Tag ist ein Samstag. Daher ist der 2. September 2024 hier das relevante Datum.
Bis wann gilt die Abgabefrist über einen Steuerberater?
Sollten Sie die Fertigstellung der Steuererklärung nicht rechtzeitig bewältigen können oder damit überfordert sein, so ist die professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater eine gute Möglichkeit. Anders als bei Steuererklärungen, die selbst ausgefüllt werden, gilt bei der Abgabe mit einem Steuerberater oder auch mit einem Lohnsteuerhilfeverein generell ein Aufschub von sieben Monaten. Somit endet die Frist in diesem Falle gewöhnlich am letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres.
Wer sich von einem Steuerprofi beraten lässt, profitiert zuletzt von einer gesetzlichen Ausnahmeregelung der Bundesregierung, die vor dem Hintergrund der Pandemie im Mai 2022 getroffen wurde. Die Steuererklärung für 2021 musste mithilfe des Steuerberaters am 31. August 2023 beim Finanzamt eingehen.
Für die Steuerjahre 2022 und 2023 verschieben sich die gewöhnlichen Abgabefristen über den Steuerberater weiterhin leicht. Für die Erklärung für das Steuerjahr 2022 besteht mittels Steuerberater Zeit bis zum 31. Juli 2024. Für das Steuerjahr 2023 ist der 31. Mai 2025 maßgeblich, wobei dieser Tag auf ein Wochenende fällt. Wichtig ist dann der 2. Juni 2025.
Unter Umständen kann es vorkommen, dass das Finanzamt bereits vor der üblichen Frist die Steuererklärung einfordert. Ein vom Finanzamt individuell angesetzter Termin ist dabei verbindlich.
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Was passiert, wenn die Steuererklärung 2021 zu spät eingereicht wird?
Wird die Frist für die Steuererklärung 2021 selbst über einen Steuerberater nicht eingehalten, drohen vom Finanzamt auferlegte Sanktionen. Das gilt dann natürlich auch, wenn die Frist für die Erklärungen der Jahre 2022 und 2023 nicht eingehalten wird. Wer zu spät kommt oder gar nichts beim Finanzamt abgibt, auf den kommt zunächst ein Verspätungszuschlag in Form einer Geldstrafe zu. Das Bußgeld muss zusätzlich zur Steuer bezahlt werden. Einen Ermessensspielraum des Finanzamts gibt es normalerweise nur, wenn die Steuererklärung innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres eingeht. In diesem Zeitraum kann und danach muss das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangen. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer und dabei mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat. Neben dem Verspätungszuschlag kann das Finanzamt zusätzlich auch Zwangsgeld und Verspätungszinsen verlangen.
Zudem kann die Zahlung der fälligen Steuerlast durch einen Schätzbescheid vom zuständigen Finanzamt eingefordert werden. Steuerpflichtige sollten dieser Forderungen dann unbedingt nachkommen.
Kann die Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert werden?
Neben der wegen der Corona-Pandemie verlängerten Frist für die Steuererklärung, kann die Frist für die Abgabe der Steuererklärung nur in Ausnahmefällen verlängert werden. Kümmert sich kein Steuerberater um die Steuererklärung, ist eine Verlängerung beim jeweiligen Finanzamt schriftlich zu beantragen. Dieser Antrag muss begründet werden und auch ein neuer Termin sollte vorgeschlagen werden. Zu den Gründen, die eine Verlängerung der Frist für die Steuererklärung rechtfertigen, zählen zum Beispiel eine längere, schwerwiegende Krankheit, ein länger andauernder Aufenthalt im Ausland oder ein Umzug. Auf eine Verlängerung kann jedoch kein Anspruch erhoben werden, sondern Steuerzahler müssen hierbei auf Kulanz seitens des Finanzamtes hoffen. Wird ein Aufschub gewährt, so ist die neue Frist zwingend einzuhalten. Bei Verzug sind weitere Sanktionen zu erwarten.
Bis wann kann ich eine freiwillige Steuererklärung abgeben?
Viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Dies betrifft unter anderem Ehepartner, die beide die Steuerklasse 4 haben, und die auch sonst nicht zur Abgabe verpflichtet sind (also beispielsweise nicht mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen oder Nebeneinkünften erzielt haben). Dann bleiben vier Jahre Zeit, um die freiwillige Steuererklärung abzugeben. Somit wäre für das Jahr 2020 Silvester 2024 der Stichtag; für die freiwillige Steuererklärung des Jahres 2021 bliebe bis 2025 Zeit. Für die Erklärung 2022 sogar bis 2026.
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Author: Jessica Patterson
Last Updated: 1703099521
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